Registrierungspflicht in Südtirol

offiziell seit 1.1.2016

Seit 1.1. 2016 besteht auch in  Südtirol eine Registrierungspflicht: Berg- und Skiführer aus anderen EU-Staaten sind somit verpflichtet, sich für eine zeitweilige oder gelegentliche Arbeitstätigkeit in Südtirol anzumelden.
 Die Anmeldung ist einfach und unkompliziert und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: 

1. Über folgendes Portal (EPC): http://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_it.htm 

oder 2. direkt bei der Abteilung „Tourismus“ beim Amt der Südtiroler Landesregierung mitt diesem Formular - die Zuständige Beamte ist Frau Dr. Elisa Montali ( elisa.montali(at)provincia.bz.it ), welche man bei Fragen gerne kontaktieren kanni (spricht deutsch - telefonisch +39 0471 413771)

Seit mehreren Jahren wird diese Anmeldung bereits bei den Skilehrern verlangt und dient dem Zweck dem zuständigen Amt, Funktionsbereich „Tourismus“ einen Überblick über die in Südtirol tätigen Berg- und Skiführer zu geben. Nachfolgend der Link mit dem Landesgesetz vom 14. Juli 2015 Nr. 8 – Abänderung der Berg- und Skiführerverordnung. http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/202660%C2%A740/landesgesetz_vom_14_juli_2015_nr_8/art_4_nderung_des_berg_und_skif_hrerordnung.aspx

+43 676 4035528