Bergführer-Registrierung in der Schweiz

Bewilligungspflicht ab 01. Mai 2019 ab dem ersten Tag!

Seit 01. Mai 2019 besteht in der Schweiz ein neues Bergführergesetz. Dieses beinhaltet, dass mit Stichtag 01. Mai 2019 für ausländische Bergführer ab dem ersten Führungstag eine Registrierung nötig ist. 

Die Anmeldung ist für ein Kalenderjahr gültig, die Kosten betragen 90,- SFR. Die Kontodaten findet ihr am ausgedruckten pdf-Formular! Die Verlängerung für die Folgejahre ist kostenlos.

Hier die aktuelle Info: Anmeldung Schweiz

 

Wichtig: Es sind zwei Meldungen nötig!

1. Berg- und Skiführer, die während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr einen reglementierten Beruf in der Schweiz ausüben möchten, müssen vor der Erbringung der Dienstleistung  eine Meldung beim SBFI erstatten. 

SBFI

Anmeldungsprozedere SBFI

Online System SBFI

Erforderliche Dokumente

 

2. Alle Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA unterstehen zudem einer weiteren Meldepflicht beim Staatssekretariat für Migration SEM (Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit). Diese Meldung hat spätestens 8 Tage vor Beginn der Dienstleistungserbringung über das online verfügbare amtliche Formular zu erfolgen. 

Link online Anmeldung SEM

 

Nach dem Registrieren und dem Einsenden dieser Unterlagen (Dossier) wird der Antrag ca. 30 Tage geprüft (Revision) und geht dann automatisch an den Kanton des SBV weiter, bei dem der Antrag gestellt wurde (= der Kanton in dem man am meisten führt).
Der Antrag ist für ein Kalenderjahr (Antragsjahr) gültig, für die weiteren Jahre sind die Daten beim SBFI hinterlegt und man benötigt dann jährlich nur noch die Beglaubigung zur Ausübung des Berufes.

 

Die Kontaktadressen zu den einzelnen Kantonen findet man auf diesem Merkblatt - neu ist,  dass der Antrag beim SFBI gemacht werden muss (s.o.) 

+43 676 4035528