Für die Aufrechterhaltung der Autorisierung ist vom Salzburger Landesgesetz für alle Bergsportführer eine verpflichtende Teilnahme an einer Fortbildung vorgesehen, die mindestens alle zwei Jahre besucht werden muss.
Die Fortbildung gilt für jenes Jahr, in welchem diese abgehalten wird (1. Jänner - 31. Dezember des Jahres).
Bei Verhinderung ist ein entsprechendes Schreiben an die Landesregierung zu richten.
andrea.neumaier@salzburg.gv.at
Ziele der Fortbildung:
Für den Salzburger Bergsportführerverband
Wolfgang Russegger
(Ausbildungsleiter i.V.)