Ausbildung zum Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker

Für alle interessierten Mitglieder gibt es verschiedene Kurse zum Thema Arbeiten am hängenden Seil.

Grundsätzlich ist der Kollektivschutz (z. B. Seitenschutz, Dachfangwand, Auffangnetze, Fassadengerüste usw.) und technische Hilfsmittel wie Hubarbeitsbühnen dem Individualschutz wie das Arbeiten am immer hängenden Seil vorzuziehen. Aber es gibt immer mehr Situationen, die ein Arbeiten am Seil unumgänglich machen.

 

Allgemein

Grunsätzlich gibt es klare Regelungen für das Arbeiten am hängenden Seil wie zum Beispiel:

1.) Ausbildung: Nur ausgebildete Personen dürfen am hängenden Seil arbeiten.

2.) Die Arbeiten müssen immer von einer zweiten Person überwacht werden, welche die Rettung/Bergung vornehmen kann.

3.) Das Seilsystem jeder Person muss über mindestens zwei getrennt voneinander befestigte Seile verfügen.

Aus diesem Grund bietet der österreichische Berg- und Schiführerverband ein breit gefächerte Ausbildungsprogramm mit verschiedenen Ausbildungslehrgänge zum Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker (IVBV HST Level 1-3) und Kurse zur Anwendung von PSA gegen Absturz, sowie die Ausbildung zum Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz:

  • Level 1: Höhenarbeiter
  • Level1+: Höhenarbeiter und Vorbereitungskurs zum Level 2
  • Level 2: Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker
  • Level 3: Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker
  • versch. Fortbilungen

                

Level 1

Der Höhenarbeiter Level 1 ist ein beauftragter Mitarbeiter, der Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich ausführen und dabei seine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz tragen muss und dabei Seilzugangs- und Positionierungsverfahren verwendet.

Im Ausbildungslehrgang „Höhenarbeiter“ werden die Qualifizierungen zum Höhenarbeiter Level 1 in Theorie, Praxis und Prüfung angeboten und richtet sich an Personen die keine Vorkenntnisse im Bereich Industrieklettern mitbringen.

Dauer: 5 Tage inkl. Abschlussprüfung

Voraussetzungen: Höhentauglichkeit, körperliche Eignung (Gesundenuntersuchung empfohlen), Ersthelfer-Kurs empfohlen, Mindestalter von 18 Jahren

 

Level 1+

Der Höhenarbeiter Level 1 ist ein beauftragter Mitarbeiter, der Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich ausführen und dabei seine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz tragen muss und dabei Seilzugangs- und Positionierungsverfahren verwendet.

Im Ausbildungslehrgang „Höhenarbeiter - Vorbereitungskurs für Level 2“ werden die Qualifizierungen zum Höhenarbeiter Level 1 in Theorie, Praxis und Prüfung angeboten und richtet sich an alle Personen die bereits eine seiltechnische Ausbildung absolviert und abgeschlossen haben (z.B. Sportkletterlehrer, Canyoningführer usw.).

 

Dauer: 2 Tage inkl. Abschlussprüfung

Voraussetzungen: Höhentauglichkeit, körperliche Eignung (Gesundenuntersuchung empfohlen), Ersthelfer-Kurs empfohlen, abgeschlossen seiltechnische Ausbildung. Mindestalter von 18 Jahren

 

 

Level 2

Der Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker Level 2 ist berechtigt Höhenarbeiten selbstständig durchzuführen und wird meistens als Teamleiter für Höhenarbeiten eingesetzt.

Im Ausbildungslehrgang „Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker Level 2“ werden die Qualifizierungen zum Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker Level 2 in Theorie, Praxis und Prüfung angeboten.

Dauer: 5 Tage inkl. Abschlussprüfung

Voraussetzungen: Höhentauglichkeit, körperliche Eignung (Gesundenuntersuchung empfohlen), Ersthelfer-Kurs empfohlen, Positiver Abschluss von Level 1 - Höhenarbeiter Grundausbildung oder Höhenarbeiter Basic, oder Berg- und Schiführer mit Berufserfahrung. Mindestalter von 18 Jahren

Level 3

Der Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker Level 3 ist eine aufsichtsführende Person, die im Zuge ihrer Tätigkeit Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich evaluiert, plant und durchführt.

Im Ausbildungslehrgang „Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker Level 3“ werden die Qualifizierungen zum Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker Level 3 in Theorie, Praxis und Prüfung angeboten und richtet sich an Personen welche in der Höhe am Seil arbeiten und eine leitende Funktion in einer Firma haben (Selbstständige Seilzungangstechniker, Polier, Bauführer, usw.) und mit der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzept beauftragt ist.

Dauer: 6 Tage inkl. Abschlussprüfung

Voraussetzungen: Höhentauglichkeit, körperliche Eignung (Gesundenuntersuchung empfohlen), Ersthelfer-Kurs empfohlen, Positiver Abschluss von Level 2 - Höhenarbeiter und Seilzugangstechniker vor mindesten 6 Monaten und über große Erfahrung mit Seilarbeiten verfügen. Der Stoff der Level 1 + 2 muss in Theorie und Praxis beherrscht werden. Mindestalter von 18 Jahren

 

Anmeldung

Termine 2022:

Level 1

17.-21.10.2022

Kursausschreibung  Anmeldeformular

 

Vorbereitungskurs zu Level 2

03.-04.11.2022

Kursausschreibung  Anmeldeformular

 

Level 2

14.-18.11.2022

Kursausschreibung  Anmeldeformular

 

Fortbildung (für alle Levels)

09.12.2022 Kostenbeitrag € 150,- Anmelde- und Einzahlungsfrist 01.11.2022,  Kontoverbindung s.u., Verwendungszweck: Fortbildung 2022

Anmeldeformular

 

Die Anmeldung erfolgt per Email an office(at)bergfuehrer.at

Bei Fragen zur Ausbildung könnt ihr euch gerne an unseren Ausbildungsleiter Martin Gstrein (info(at)high-mountainworks.at) wenden.

 

Materialliste

IVBV_Ausbildungs- und Prüfungsstandards

 

Kontoverbindung

Verband der Österreichischen Berg- und Schiführer "Seilzugangstechnik"

AT82 4239 0030 0009 0988

 

Stornobedingungen

Nach Anmeldung zur Eignungsprüfung und den Kursen des Verbandes der Österreichischen Berg – und Skiführer gelten unsere Vertrags – und Rücktrittsbedingungen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns einlangt.

Bei Rücktritt gelten folgende Stornobedingungen, bezogen auf den Gesamtpreis:

- bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%

- 21. – am Tag des Veranstaltungsbeginns: 100%

Sollten die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Kosten unsererseits durch Vorauszahlungen u.ä. den Stornobetrag übersteigen, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Unfall -, Bergekosten – und Reisestornoversicherung.

Hier der link zu unserer Stornoversicherung

 

Haftung

Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit und Erfahrung wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt. Der Verband der Österreichischen Berg – und Skiführer übernimmt daher keine Haftung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des bergsteigerischen Teiles der Veranstaltung ergeben. Dies wird vom Teilnehmer ausdrücklich durch seine Anmeldung bestätigt.

Gerichtsstand und Erfüllung ist Innsbruck. Es wird Österreichisches Recht vereinbart.

 

+43 676 4035528