Steuerreform 2020

Interessante Neuerungen für Einpersonenunternehmen

 

Am 19.09.2019 wurde im Nationalrat die Steuerreform 2020 beschlossen. Die umfangreiche Reform beinhaltet auch Neuerungen für Einpersonenunternehmen.

1.) Neue Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung:

Bislang war die Grenze bei 30.000.- netto ( also 36.000.- brutto). Ab 1.1.2020 liegt die Grenze bei 35.000.- netto (also 42.000.- brutto). Unternehmer, deren Umsätze unter dieser Grenze liegen, müssen keine Umsatzsteuer abführen, dürfen aber auch keine Vorsteuer bei Anschaffungen geltend machen. Diese Neuerung betrifft das Umsatzsteuergesetz.

2.) Pauschalierung für Selbstständige mit geringem Einkommen:

Diese Neuerung betrifft das Einkommensteuergesetz.

Unternehmer, deren betriebliche Einkünfte unter 35.000.- netto (also 42.000.- brutto) liegen, können – wenn sie es wollen – eine Pauschalierung der Ausgaben in Anspruch nehmen die deutlich höher ist als in der Vergangenheit.

Die Pauschalierung liegt bei 20% der betrieblichen Einkünfte sofern es sich um einen Dienstleistungsbetrieb handelt. Für alle anderen Betriebe liegt die Pauschalierung bei 45%. Wir können davon ausgehen, dass die als EPU tätigen Berg-  und Skiführer als Dienstleister eingeordnet werden. Definitive Klarheit wird diesbezüglich eine Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen schaffen die noch nicht veröffentlicht wurde.

Neben den pauschalen Betriebsausgaben sind bei der Einkommensteuererklärung auch Vorschreibungen für die SVA  zu berücksichtigen. Weitere Betriebsausgaben sind nicht zu berücksichtigen.

Die Idee ist es die Einkommensteuererklärung einfacher zu gestalten, damit sie rascher durchgeführt werden kann. Finanziell ist es dann sinnvoll, die Pauschalierung der Ausgaben zu wählen, wenn man nur wenige Ausgaben hat.

Die Rechnung lautet: Gewinn ist Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer) minus 20%, minus Vorschreibung der SVA.

3.) Grenze für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern steigt

Die Grenze für die Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter steigt von 400 auf 800 Euro.

 

Hier der Gesetzestext:  https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00984/fname_761193.pdf

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