Bergführertätigkeit im Ausland - Registrierungspflichten

Überblick zu den Registrierungspflichten

Die derzeitige Entwicklung, dass der IVBV-Ausweis mit aktueller Jahresmarke in Frankreich, der Schweiz  und neuerdings auch in Italien nicht  als alleiniger Führungsnachweis ausreicht, ist natürlich alles andere als wünschenswert. Dabei sind es keinesfalls die diversen Bergführerverbände die bestrebt sind uns das Arbeiten in ihrem Land zu erschweren, vielmehr sind es nationale Gesetze und teilweise die Vertreter ganz anderer Berufsgruppen die hier Druck machen.

Wir als Verband kämpfen hier natürlich gegen Windmühlen, mit dem bescheidenen Ziel den Anmeldevorgang in Abstimmung mit den zuständigen Behörden so einfach wie möglich zu gestalten.

 

Hier kurz zusammengefasst die wichtigsten Infos zum Führen außerhalb Österreichs (Stand: Ende Mai 2016)

 

Schweiz

Bis zu 9 Tagen ist das Arbeiten in der Schweiz im Zuge des Ausflugsverkehrs erlaubt. Darüber hinaus ist eine Anmeldung erforderlich. Das Prozedere ist zwar etwas umständlich, funktioniert von Seiten der Schweizer Behörden aber bestens – alle Infos dazu findet man hier http://bergfuehrer.linux111.webhome.at/aktuelles/mitglieder-infos/detail/news/bergfuehrer-registrierung-in-der-schweiz/

 

Frankreich

In Frankreich ist die Anmeldung mit dem ersten Arbeitstag erforderlich. Die direkte Registrierung war und ist geprägt von der Willkür der französischen Behörden.

Mehr Infos hier 

Seit heuer gibt es für EU Länder eine zweite Möglichkeit der Anmeldung über den Europäischen Berufsauswei (EPC - siehe weiter unten)

Das Problem ev. Hüttenreservierungen (z.B. Gouter) ist damit aber nicht gelöst – vielmehr handelt es sich dabei um interne Verbandsstreitereien in Frankreich, in die sich so manche Privathütte mit hineinziehen hat lassen

 Info siehe nachfolgende EPC Anmeldung

 

Italien

Auch in Italien (gilt auch für Südtirol) ist seit 2016 die Registrierung mit dem ersten Arbeitstag notwendig.

Die direkte Registrierung für Südtirol erfolgt über das zuständige Amt in Bozen, dafür sind dieselben Dokumente wie für die EPC Anmeldung notwendig

mehr Infos und Formular hier 

Auch hier gibt es die zweite Möglichkeit der Anmeldung über den Europäischen Berufsausweis

 

 

EPC  Anmeldung – European Professional Card

 

Aus hunderten von Berufsgruppen sind wir Bergführer unter den ersten 5 Berufsgruppen die bereits jetzt die Möglichkeit haben sich über die EPC an zu melden.

Dieser virtuelle Ausweise soll das Arbeiten für mobile Berufe – wie Bergführer – erleichtern, sodass man sich das Anmeldeprozedere bei den lokalen Behörden erspart. Man kann sich online gleich für mehrere Länder für ein Jahr registrieren. Die EPC Anmeldung wird vom  Verband empfohlen. Die Kosten pro Land betragen € 15.- und es sind dafür folgende Dokumente notwendig:

 

⁃  Abschlusszeugnis BSPA als Ausbildungsnachweis

⁃  Autorisierungsbescheid (komplett - alle Seiten!)

⁃   IVBV Ausweis mi Jahresmarke (Tirol: auch Bergsportführerausweis mit Marke) als Nachweis für die rechtmäßige Niederlassung

⁃   Reisepass bzw. Personalausweis

⁃  Versicherungspolizze (über den Landesverband bzw. direkt von der Versicherung)

- Nachweis, dass keine Untersagung/Aussetzung der beruflichen Tätigkeit vorliegt: Bescheinigung durch den  Bergführerverband bitte per Mail bei uns anfordern - Ausnahme Tirol! Bitte beim Tiroler Bergsportführerverband anfordern (office@bergsportfuehrer-tirol.at)

 

Alle Dokumente müssen digital hoch geladen werden - alle Infos zum EPC hier

Teilweise wurden beglaubigte Übersetzungen der Dokumente gefordert. Dies ist aber nur bei berechtigtem Zweifel notwendig und trifft für uns österreichische Bergführer nicht zu. Sollten dennoch Übersetzungen angefordert werden, dann bitte umgehend uns verständigen und wir werden mit den Sachbearbeitern in Kontakt treten.

 

+43 676 4035528